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   VGH Bayern, 14.02.2008 - 15 B 06.3463   

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https://dejure.org/2008,4213
VGH Bayern, 14.02.2008 - 15 B 06.3463 (https://dejure.org/2008,4213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.2008 - 15 B 06.3463 (https://dejure.org/2008,4213)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 15 B 06.3463 (https://dejure.org/2008,4213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung eines Bauvorbescheides ohne konkretes Vorhaben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf baurechtlichen Vorbescheid zur Bestimmung der Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB); Erfordernis eines konkreten Vorhabenbezuges für die Vorbescheidsfrage

  • Judicialis

    BayBO Art. 71; ; BayBO 1998 Art. 75; ; BauGB § 34; ; BayVwVfG Art. 25; ; BayVwVfG Art. 35; ; VwGO § 43 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Vorbescheid; feststellender Verwaltungsakt; Feststellungsklage (Rechtsverhältnis)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvorbescheid zur Zulässigkeit von Vorhaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Vorhabenbezug eines Vorbescheids

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 377
  • DÖV 2008, 736
  • BauR 2008, 1190
  • BauR 2008, 975
  • ZfBR 2008, 391
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2008 - 15 B 06.3463
    Die Urteile vom 3. Februar 1984 (BVerwGE 69, 1) und 3. April 1987 (NVwZ 1987, 884) befassen sich mit Fragestellungen zur Zulässigkeit einer Bebauung.
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2008 - 15 B 06.3463
    Die Urteile vom 3. Februar 1984 (BVerwGE 69, 1) und 3. April 1987 (NVwZ 1987, 884) befassen sich mit Fragestellungen zur Zulässigkeit einer Bebauung.
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2008 - 15 B 06.3463
    Als Rechtsverhältnis im Sinn des § 43 Abs. 1 VwGO werden die rechtlichen Beziehungen angesehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer diesen Sachverhalt betreffenden öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (vgl. etwa BVerwG vom 23.1.1992 BVerwGE 89, 327/329).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02

    Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb;

    Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2008 - 15 B 06.3463
    Sie beschränkt sich - auch in der erweiterten Fassung des zweiten Hilfsantrags - bewusst auf die Frage, ob einzelne Tatbestandsmerkmale des § 34 BauGB erfüllt sind, und bleibt damit bei einer Vorfrage stehen, die über Rechte und Pflichten nichts besagt und daher auch selbst kein Rechtsverhältnis bildet (h.M.; vgl. etwa Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNrn. 13, 15 zu § 43; BVerwG vom 20.11.2003 NVwZ-RR 2004, 253).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Eine Bauvoranfrage darf allerdings nicht nur abstrakt dahin gehen, ob sich die Zulässigkeit von Vorhaben auf einem bestimmten Grundstück nach § 34 BauGB beurteilt (VGH München, Urt. v. 14.2.2008 - 15 B 06.3463 -, BauR 2008, 975; BVerwG, Beschl. v. 23.10.2008 - 4 B 30.08 -, BauR 2009, 233).
  • VG München, 19.01.2015 - M 8 K 14.90

    Nachbarklage gegen Vorbescheid

    Die fehlenden Notwendigkeit und Praktikabilität einer solchen "Prüfungsaufspaltung" zeigen sich letztlich daran, dass bei der Beurteilung der Zulässigkeit nach der Art der Nutzung ohne Prüfung des Rücksichtnahmegebots in einem Vorbescheid häufig der Vorhabensbezug fehlen dürfte, was zur Unzulässigkeit einer solchen Vorbescheidsfrage führt (vgl. BayVGH, U. v. 14.02.2008 - 15 B 06.3463 - juris).

    Bei der Frage, ob eine nach Lage, Umfang und Anzahl nicht näher konkretisierte Nutzung in einem der Baugebiete der §§ 2 bis 11 BauNVO ihrer Art nach, ohne Rücksicht auf die konkrete Situation in der Nachbarschaft, allgemein zulässig ist, handelt es sich um eine reine Rechtsfrage, die von einem konkreten Vorhaben unabhängig ist, weshalb mit der geforderten Feststellung keine Regelung im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG getroffen würde; sie hätte also keine bindende Wirkung und wäre daher auch rechtlich nutzlos (vgl. BayVGH, U.v. 14.02.2008 - 15 B 06.3463 - juris Rn. 15; Decker/Konrad, Bayerisches Baurecht, 3. Auflage C.H.Beck, Teil 4, Rn. 26).

  • VG München, 06.06.2016 - M 8 K 15.2674

    Funktionslosigkeit einer Baugrenzenfeststetzung für Trassenführung einer

    Die Fragen müssen danach zum einen einer gesonderten Beurteilung zugänglich sein und zum anderen ist zu fordern, dass diese sich auf ein konkretes (baugenehmigungspflichtiges) Vorhaben beziehen (vgl. BayVGH, U. v. 14.2.2008 - 15 B 06.3463 - NVwZ-RR 2008, 391 m. w. N.; Decker in: Simon/Busse, BayBO 2008, Art. 71 Rn. 71 ff.).

    Sämtliche, in einem Vorbescheidsantrag gestellten Fragen müssen sich auf ein konkretes (baugenehmigungspflichtiges) Vorhaben beziehen (vgl. BayVGH, U. v. 14.2.2008 - 15 B 06.3463 - juris).

    Anderenfalls enthielte der Vorbescheidsantrag in Frage 1 nur eine abstrakte Rechtsfrage, die nicht zulässig ist (vgl. BayVGH, U. v. 14.2.2008 - a. a. O.).

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